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Alles recht: die Satzung

Mini und Mini Cooper Klassiker Club Deutschland

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • Der Club trägt den Namen „Mini und Mini Cooper Klassiker Deutschland“, abgekürzt MMCK (im folgenden verwandt)
  • Er wurde am 1. Januar 1996 gegründet
  • Sitz ist der Wohnort des jeweils aktuellen Vorstands
  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr


§ 2 Zweck und Ziel des Clubs

Zweck des Clubs ist es,

  • die gemeinsamen Interessen der Liebhaber von Fahrzeugen der Baureihe Mini und aller unmittelbar daraus abgeleiteten Produktreihen wahrzunehmen.
  • sich für Pflege und Erhaltung dieses automobilen Klassikers als Kulturgut einzusetzen und zur Dokumentation seiner Geschichte beizutragen.
  • Dazu legt der MMCK ein umfassendes (digitales) Archiv (Schwerpunkt: Deutschland) an, pflegt es und baut es aus. Es enthält Informationen:

1. zu Fahrzeugtypen und Spezifikationen einschließlich Bilddokumenten
2. zu Mini-spezifischen Veranstaltungen
3. zum historischen Motorsport
4. Club – Adressen (In- und Ausland)

  • den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu fördern und sich gegenseitig zu unterstützen
  • Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • im Sinne der definierten Ziele ist Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
  • Die Informationen stehen Mitgliedern kostenlos, den Medien sowie der Öffentlichkeit mit Ausnahmen kostenlos zur Verfügung.

§ 3 Aufnahme, Mitgliedschaft und Beitrag

  • Mitglied werden können natürliche und juristische Personen, die vorzugsweise im Besitz eines klassischen Mini oder eines davon abgeleiteten Typs bis Baujahr 2000 sind.
  • Fahrzeuge, die im historischen Motorsport eingesetzt werden, sind darin ausdrücklich eingeschlossen.
  • Das/die Fahrzeug/e soll in gepflegtem, möglichst originalem Zustand sein.
  • Die Aufnahme erfolgt schriftlich auf Antrag.
  • Eine Ablehnung der Aufnahme ist schriftlich durch den Vorsitzenden mitzuteilen.
  • Jedes Mitglied erhält als Bestätigung seiner Aufnahme eine Kopie der Satzung. Durch Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung an.
  • Der Club ernennt Personen zu Ehrenmitgliedern, die sich besondere Verdienste um den Club selbst erworben oder sich um das Thema Mini verdient gemacht haben.
  • Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
  • Der Vorstand stellt einen solchen Vorschlag auf Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Diskussion
  • Der Antrag gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt
  • Ehrenmitglieder besitzen die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber beitragsfrei gestellt
  • Für Aufwendungen im Rahmen der Clubaktivitäten und zur Begleichung von Ausgaben erhebt der Club einen Jahresbeitrag von den Mitgliedern
  • Die Höhe des Beitrages wird in der Mitgliederversammlung festgelegt und mit Beginn des neuen Kalenderjahres wirksam
  • Derzeit beträgt der Jahres-Mitgliederbeitrag 30 €
  • Der MMCK verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und finanziert sich aus Eigenmitteln
  • Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
  • So ist der MMCK Mitglied im Bundesverband Deutscher Motorveteranen Clubs (DEUVET) und führt an diesen jährlich Mitgliedsbeiträge ab

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft erlischt durch:
  • Tod des Mitgliedes
  • freiwilligen Austritt
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjahres (Geschäftsjahr) möglich
  • Sie ist schriftlich (Mail + Signatur) beim Clubvorstand und Schatzmeister einzureichen.
  • Für das Jahr der Kündigung entrichtete Beiträge und/oder Spenden werden nicht erstattet
  • Ausschluss
    Hierzu muss ein triftiger Grund vorliegen. Dazu zählen:
    - Verstoß gegen die Satzung
    - Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs
    - Unehrenhafte Handlungen
    - Tätigung von Rechtsgeschäften im Namen und auf Kosten des Clubs ohne Beauftragung /Mandat.

 

§ 5 Clubleitung I Mitgliederversammlung

  • Die Leitung des Clubs wird auf Antrag eines einzelnen Mitglieds neu gewählt. Gewählt wird nach schriftlicher Information im Rahmen der Mitglieder Jahres-Hauptversammlung
  • Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
  • Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
  • Auf der Versammlung wird Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr erstattet und die Mitglieder über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung informiert.
  • Weitere Tagesordnungspunkte können von den Mitgliedern mindestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich beantragt werden.
  • Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu führen. Diese Aufgabe übernimmt der gewählte Schriftführer.
  • Der MMCK ist überregional organisiert; reguläre turnusmäßige (wöchentlich/monatlich) Zusammenkünfte sind nicht vorgesehen
  • Angestrebt werden zumindest einmal jährlich eine gemeinsame Aktivität (Ausfahrt)
  • Die Mitglieder repräsentieren (in Absprache) den Club und seine Zielsetzungen bei relevanten Veranstaltungen (Messen, Events, etc.)
  • Sie sind dazu gebeten, persönliche zeitliche und finanzielle Ressourcen (über den Mitgliedsbeitrag hinaus) im Interesse der Clubarbeit einzubringen
  • Die Clubführung verpflichtet sich daher, für die Weiterleitung jeglicher relevanter Informationen an alle Mitglieder zu sorgen
  • Dies erfolgt mündlich, durch Info-Post oder Aktualisierungen auf der Club-Homepage (www.mini-klassiker.de)

Die Mitglieder sind gebeten, sich hier informiert zu halten und jederzeit relevante Information über den Schriftführer einzubringen

 

§ 6 Auflösung des MMCK

  • Über die Auflösung des MMCK kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung befunden werden.
  • Diese Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der ordentlichen (=zahlenden) Mitglieder anwesend sind.
  • Im Falle der Nichtbeschlussfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einfacher Mehrheit beschlussfähig ist. Diese zweite Mitgliederversammlung findet frühestens 1 Stunde nach dem Erst-Termin statt.
  • Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
  • Das verbleibende Vermögen des Vereins verfällt zugunsten der KINDERKREBSHILFE GIESSEN.