Alles recht: die Satzung
Mini und Mini Cooper Klassiker Club Deutschland
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Club trägt den Namen „Mini und Mini Cooper Klassiker Deutschland“, abgekürzt MMCK (im folgenden verwandt)
- Er wurde am 1. Januar 1996 gegründet
- Sitz ist der Wohnort des jeweils aktuellen Vorstands
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Ziel des Clubs
Zweck des Clubs ist es,
- die gemeinsamen Interessen der Liebhaber von Fahrzeugen der Baureihe Mini und aller unmittelbar daraus abgeleiteten Produktreihen wahrzunehmen.
- sich für Pflege und Erhaltung dieses automobilen Klassikers als Kulturgut einzusetzen und zur Dokumentation seiner Geschichte beizutragen.
- Dazu legt der MMCK ein umfassendes (digitales) Archiv (Schwerpunkt: Deutschland) an, pflegt es und baut es aus. Es enthält Informationen:
1. zu Fahrzeugtypen und Spezifikationen einschließlich Bilddokumenten
2. zu Mini-spezifischen Veranstaltungen
3. zum historischen Motorsport
4. Club – Adressen (In- und Ausland)
- den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern zu fördern und sich gegenseitig zu unterstützen
- Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
- im Sinne der definierten Ziele ist Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
- Die Informationen stehen Mitgliedern kostenlos, den Medien sowie der Öffentlichkeit mit Ausnahmen kostenlos zur Verfügung.
§ 3 Aufnahme, Mitgliedschaft und Beitrag
- Mitglied werden können natürliche und juristische Personen, die vorzugsweise im Besitz eines klassischen Mini oder eines davon abgeleiteten Typs bis Baujahr 2000 sind.
- Fahrzeuge, die im historischen Motorsport eingesetzt werden, sind darin ausdrücklich eingeschlossen.
- Das/die Fahrzeug/e soll in gepflegtem, möglichst originalem Zustand sein.
- Die Aufnahme erfolgt schriftlich auf Antrag.
- Eine Ablehnung der Aufnahme ist schriftlich durch den Vorsitzenden mitzuteilen.
- Jedes Mitglied erhält als Bestätigung seiner Aufnahme eine Kopie der Satzung. Durch Beitritt erkennt das Mitglied die Satzung an.
- Der Club ernennt Personen zu Ehrenmitgliedern, die sich besondere Verdienste um den Club selbst erworben oder sich um das Thema Mini verdient gemacht haben.
- Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
- Der Vorstand stellt einen solchen Vorschlag auf Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Diskussion
- Der Antrag gilt als angenommen, wenn die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt
- Ehrenmitglieder besitzen die Rechte ordentlicher Mitglieder, sind aber beitragsfrei gestellt
- Für Aufwendungen im Rahmen der Clubaktivitäten und zur Begleichung von Ausgaben erhebt der Club einen Jahresbeitrag von den Mitgliedern
- Die Höhe des Beitrages wird in der Mitgliederversammlung festgelegt und mit Beginn des neuen Kalenderjahres wirksam
- Derzeit beträgt der Jahres-Mitgliederbeitrag 30 €
- Der MMCK verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und finanziert sich aus Eigenmitteln
- Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
- So ist der MMCK Mitglied im Bundesverband Deutscher Motorveteranen Clubs (DEUVET) und führt an diesen jährlich Mitgliedsbeiträge ab
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Tod des Mitgliedes
- freiwilligen Austritt
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit dreimonatiger Frist zum Ende eines Kalenderjahres (Geschäftsjahr) möglich
- Sie ist schriftlich (Mail + Signatur) beim Clubvorstand und Schatzmeister einzureichen.
- Für das Jahr der Kündigung entrichtete Beiträge und/oder Spenden werden nicht erstattet
- Ausschluss
Hierzu muss ein triftiger Grund vorliegen. Dazu zählen:
- Verstoß gegen die Satzung
- Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Clubs
- Unehrenhafte Handlungen
- Tätigung von Rechtsgeschäften im Namen und auf Kosten des Clubs ohne Beauftragung /Mandat.
§ 5 Clubleitung I Mitgliederversammlung
- Die Leitung des Clubs wird auf Antrag eines einzelnen Mitglieds neu gewählt. Gewählt wird nach schriftlicher Information im Rahmen der Mitglieder Jahres-Hauptversammlung
- Vorschlagsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
- Auf der Versammlung wird Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr erstattet und die Mitglieder über die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung informiert.
- Weitere Tagesordnungspunkte können von den Mitgliedern mindestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich beantragt werden.
- Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu führen. Diese Aufgabe übernimmt der gewählte Schriftführer.
- Der MMCK ist überregional organisiert; reguläre turnusmäßige (wöchentlich/monatlich) Zusammenkünfte sind nicht vorgesehen
- Angestrebt werden zumindest einmal jährlich eine gemeinsame Aktivität (Ausfahrt)
- Die Mitglieder repräsentieren (in Absprache) den Club und seine Zielsetzungen bei relevanten Veranstaltungen (Messen, Events, etc.)
- Sie sind dazu gebeten, persönliche zeitliche und finanzielle Ressourcen (über den Mitgliedsbeitrag hinaus) im Interesse der Clubarbeit einzubringen
- Die Clubführung verpflichtet sich daher, für die Weiterleitung jeglicher relevanter Informationen an alle Mitglieder zu sorgen
- Dies erfolgt mündlich, durch Info-Post oder Aktualisierungen auf der Club-Homepage (www.mini-klassiker.de)
Die Mitglieder sind gebeten, sich hier informiert zu halten und jederzeit relevante Information über den Schriftführer einzubringen
§ 6 Auflösung des MMCK
- Über die Auflösung des MMCK kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung befunden werden.
- Diese Versammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der ordentlichen (=zahlenden) Mitglieder anwesend sind.
- Im Falle der Nichtbeschlussfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann mit einfacher Mehrheit beschlussfähig ist. Diese zweite Mitgliederversammlung findet frühestens 1 Stunde nach dem Erst-Termin statt.
- Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.
- Das verbleibende Vermögen des Vereins verfällt zugunsten der KINDERKREBSHILFE GIESSEN.